KAV-Grenzpreisrechner

Prüfung gem. § 2 Abs. 4 KAV – Unterschreitung des Referenzpreises des Statistischen Bundesamtes je Abnahmestelle

1 Basisdaten & Referenzpreis
ct/kWh
– Bitte Jahr wählen
2 Abnahmestellen
# Bezeichnung / Abnahmestelle Stromverbrauch
gesamt (MWh)
Davon weitergeleitet
an Dritte (MWh)
Nettoverbrauch
(MWh)
Strombeschaffungskosten
gesamt (€)
Kosten
(ct/kWh)
3 Ergebnis – Grenzpreisvergleich je Abnahmestelle
# Bezeichnung / Abnahmestelle Nettoverbrauch
(MWh)
Strombeschaffungskosten
(ct/kWh)
Referenzpreis
(ct/kWh)
Differenz
(ct/kWh)
Ergebnis
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Dr. Neumann und Partner mbB
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Bei liegen die Strombeschaffungskosten unterhalb des Grenzpreises gem. § 2 Abs. 4 KAV – die formalen Voraussetzungen für eine reduzierte Konzessionsabgabe sind damit erfüllt.

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