Antragsportal ELAN-K2 geöffnet

Das Antragsportal ELAN-K2 ist ab sofort geöffnet und kann durch die stromkostenintensiven Unternehmen, die die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG in Anspruch nehmen wollen, genutzt werden. Voraussetzung für den Antrag auf Begrenzung ist ein geprüfter Jahresabschluss für das vorangegangene Geschäftsjahr und eine Bescheinigung eines  Wirtschaftsprüfers für die Angaben nach § 64 Abs. 3 Nr. 1 Buchstabe c EEG.

Ein aktualisiertes Merkblatt des BAFA für 2017 wurde bislang noch nicht veröffentlicht.

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