Das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) hat das diesjährige Merkblatt für stromkostenintensive Unternehmen sowie die Tabelle der durchschnittlichen Strompreise 2018 auf seiner Internetseite veröffentlicht.
Die Vorbereitung zur Antragstellung der stromkostenintensiven Unternehmen kann daher beginnen.
Wie im Vorjahr erhöht die frühzeitige Antragstellung auch im Jahr 2018 die Planungssicherheit für die Unternehmen.
Es bleibt bei den Vorteilen der frühzeitigen Antragstellung:
- Qualifizierte Eingangsbestätigung bei Antragstellung bis 15. Mai 2018
- Positive Vorabinformation bei Antragstellung bis 31. Mai 2018
Weil die materielle Ausschlussfrist (30. Juni eines jeden Jahres für das Folgejahr) für den Antrag nach § 63 i.V.m. § 64 EEG 2017 in diesem Jahr auf einen Samstag fällt, verlängert sich die Ausschlussfrist auf den 2. Juli 2018.
Eine verlängerte Ausschlussfrist besteht für neu gegründete Unternehmen i.S.d. § 64 Abs. 4 EEG 2017. Für diese Fälle endet die verlängerte Ausschlussfrist in diesem Antragsjahr am 1. Oktober 2018. Unter bestimmten Voraussetzungen gilt die verlängerte Ausschlussfrist auch bei Umwandlungen i.S.d. § 3 Nr. 45 i.V.m. § 67 EEG 2017. Das BAFA empfiehlt in diesen Fällen eine frühzeitige Abstimmung mit dem BAFA vor der Antragstellung.
Der Antrag muss auch in 2018 elektronisch über das ELAN-K2 Antragsportal gestellt werden.
Im Vergleich zum Vorjahr beinhaltet das neue Merkblatt folgende wesentliche Änderungen:
- Das BAFA befasst sich intensiver mit dem Begriff des Unternehmens. Kritisch sieht das BAFA insbesondere Umgehungs- und/oder bestimmte Optimierungsmodelle, wenn diese den Wettbewerb verzerren würden.
- Das BAFA erweitert die Ausführungen zum „Stromverbrauch“, insbesondere im Zusammenhang mit Werkverträgen
- Das BAFA hebt die unterschiedlichen Ansätze in der GuV und der Bruttowertschöpfungsrechnung in Bezug auf Abschreibungen und Wertminderungen hervor
- Das BAFA weitet die Aufzählung der zusätzlich einzureichenden sonstigen Unterlagen aus
- Das BAFA hat Ausführungen im Zusammenhang mit Transparenzpflichten, die sich aus den Leitlinien für staatliche Umweltschutz und Energiebeihilfeleitlinien 2014-2020 (sog. „UEBLL“) der Europäischen Kommission ergeben, neu im Merkblatt aufgenommen.
Des Weiteren weist das BAFA darauf hin, dass das Hinweisblatt „Stromzähler“ derzeit aktualisiert und demnächst auf der BAFA-Homepage veröffentlicht wird.