Bundesministerium für Wirtschaft und Energie fördert Wärmenetze 4.0

Das Bundesfinisterium für Wirtschaft und Energie hat am Freitag, den 30. Juni 2017, die Förderbekanntmachung zu den Modellvorhaben Wärmenetzsysteme 4.0 („Wärmenetze 4.0“) im Bundesanzeiger bekannt gemacht.

Ziel ist es, Modellvorhaben Entwicklungsvorhaben finanziell zu unterstützen und somit „eine Brücke zwischen der Energieforschung und der Praxis“ zu schlagen.

Gefördert werden hierbei die Planung und der Bau hochinnovativer multivaltenter Wärmenetzsysteme der vierten Generation, wenn diese diese die in der Förderbekanntmachung genannten Zuwendungsvoraussetzungen erfüllen.

Die Förderung erfolgt als sogenannte Projektförderung in Form der Anteilsfinanzierung, bei dem das Ministerium einen nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt.

Förderfähig sind solche Kosten, die nach Artikel 25 Absatz 3 AGVO anfallen, und sich unmittelbar auf die Planung, Vorbereitung, Entwicklung oder den Bau des konkreten Modellvorhabens  beziehen.

Hierzu zählen insbesondere folgende Kosten, soweit diese für das Vorhaben direkt eingesetzt werden:

  • Personalkosten
  • Kosten für Instrumente und Ausrüstung
  • Kosten für Gebäude und Grundstücke
  • Kosten für Dienstleistungen (z. B. Beratungskosten von Ingenieuren)
  • Gemeinkosten und sonstige Betriebskosten

Die notwendigen und angemessenen Kosten sind durch eine geeignte Kostenrechnung dem Ministerium nachzuweisen. Die vom Fördermittelempfänger eingerichtete Kostenrechnung muss hierbei von einem Wirtschaftsprüfer testiert werden.

 

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