Bundestag verabschiedet das Netzentgeltmodernisierungsgesetz (NEMoG)

Anfang diesen Jahres hatte die Bundesregierung den Entwurf eines Gesetzes zur Modernisierung der Netzentgeltstruktur (NEMoG) verabschiedet (s. BT Drucksache 18/11528). Mittlerweile wurde das NEMoG beschlossen, dieses ist am 22. Juli 2017 in Kraft getreten.

Das NEMoG regelt insbesondere die Vereinheitlichung der Übertragungsnetzentgelte sowie den Abbau von vermiedenen Netzentgelten.

Das Gesetz wirkt sich unmittelbar senkend auf die Netzkosten und damit mittelbar auch auf die Stromkosten der privaten Haushalte und Unternehmen aus. Im Gegenzug wird eine zukünftige marginale Erhöhung der EEG-Umlage erwartet.

Im Einzelnen betreffen die Neuregelungen:

Die Kostenbestandteile aus Investitionen für Anbindungen von Offshore-Windparks werden als dem 01. Januar 2019 aus den Kosten der Übertragungsnetzbetreiber herausgelöst und in den Belastungsausgleich nach § 17 f überführt. Die Kosten werden als Aufschlag auf die Netzentgelte erhoben. Hinsichtlich der Höhe dieses Aufschlags gelten die §§ 27 bis 29  KWKG entsprechend. Damit wird ab dem 01. Januar 2019 der Belastungsausgleich der Offshore Umlage an den Belastungsausgleich der KWK-Umlage angeglichen. Die Angleichung führt im Ergebnis dazu, dass für stromkostenintensive Unternehmen die Inanspruchnahme der besonderen Ausgleichsregelung von noch zentralerer Bedeutung wird. Die zukünftigen Änderungen des § 17 f Abs. 5 EnWG darf erst nach der beihilferechtlichen Genehmigung durch die Europäische Kommission und für die Dauer der Genehmigung angewendet werden.

In dem Gesetz wurde eine Verordnungsermächtigung aufgenommen, die die Einführung bundeseinheitlicher Übertragungsnetzentgelte regeln soll. Die Angleichung soll schrittweise erfolgen und ab dem 1. Januar 2019 beginnen. Sie soll zum 1. Januar 2023 abgeschlossen sein. Falls die beihilferechtliche Genehmigung für die Entlastung von der Netzumlage nach den §§ 27 bis 29 KWKG beim Erlass der Rechtsverordnung noch nicht vorliegen, soll eine Entlastungregelung für die stromkostenintensive Industrie eingeführt werden.

Eine weitere Neuregelung betrifft die vermiedenen Netzentgelte. Während der ursprüngliche Entwurf eine Abschaffung der vermiedenen Netzentgelte vorsah, weicht das Gesetz in dieser Hinsicht von dem Entwurf ab. Für nicht volatile Anlagen werden die vermiedenen Netznutzungsentgelte erhalten, aber auf der Grundlage von 2016 eingefroren. Für Neuanlagen volatiler Erzeugung (Windenergie, Solarenergie) werden die vermiedenen Netzentgelte ab 2018 abgeschafft.

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