Die Übertragungsnetzbetreiber haben die EEG-Umlage für das Jahr 2018 am 16.10.2017 unter der gemeinsamen Informationsplattform www.netztransparenz.de veröffentlicht.
Die EEG-Umlage für nicht privilegierten Letztverbraucherabsatz beträgt demnach für das kommende Jahr 2018 6,792 ct/kWh und sinkt damit um 0,088 cent/kWh im Vergleich zu 2017 ab.
Für Strom, der unter die besondere Ausgleichsregelung nach §§ 63 ff. EEG fällt, kann das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) die EEG-Umlage gemäß §§ 64, 65, 103 EEG anteilig begrenzen. Notwendige Voraussetzung ist wie in Vorjahren auch, dass das stromkostenintensive Unternehmen ein Wirtschaftsprüfertestat nach IDW EPS 970 vorlegen kann.