Frühzeitige Antragstellung bei der besonderen Ausgleichsregelungen in 2017 soll Unternehmen mehr Planungssicherheit bringen

Bei einem Antragseingang bis zum 15. Mai 2017 wird der Antrag unverzüglich vom BAFA auf Vollständigkeit geprüft. Sofern alle fristrelevanten Dokumente vorliegen, erhält das stromkostenintensive Unternehmen eine entsprechende Bestätigung des BAFA. Andernfalls wird das BAFA die Unternehmen auffordern, die fehlenden Dokumente bis zum Ablauf der gesetzlichen Antragsfrist (30. Juni 2017) einzureichen.

Stromkostenintensive Unternehmen, die bis zum 31. Mai 2017 einen vollständigen Antrag gestellt haben, erhalten nach einer umfassenden inhaltlichen Prüfung des BAFA eine Vorabinformation, dass ein Begrenzungsbescheid erteilt werden kann. Der Bescheidversand soll wie in Vorjahren auch grundsätzlich zum Jahresende erfolgen.

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