IDW beschließt Arbeitsprogramm 2017/2018 des Arbeitskreises „Prüfung nach KWKG und EEG“

Im Hinblick auf Prüfungen, die aufgrund von Fristen in energierechtlichen Vorschriften im Kalenderjahr 2018 durchzuführen sind bzw. üblicherweise in 2018 durchgeführt werden, hat das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) das Arbeitsprogramm 2017/2018 des Arbeitskreises „Prüfungen nach KWKG und EEG“ beschlossen. Des Weiteren wurde eine Übersicht über die gesetzliche Prüfungen im Zusammenhang mit energierechtlichen Vorschriften veröffentlich.

Die Änderungen des EEG 2017 sowie des KWKG wirken sich erstmals auf Prüfungen aus, die im Jahr 2018 durchzuführen sind. Mit den Änderungen ist der Komplexitätsgrad der Regelungen zum Teil erneut angestiegen. Vor diesem Hintergrund ist eine Aktualisierung von unterschiedlichen IDW Prüfungshinweisen für das Jahr 2018 erforderlich.

Weiterhin lagen für bestimmte Prüfungen bisher noch keine Prüfungshinweise vor, die auf dem IDW EPS 970 n.F. basieren. Für diese Prüfungen ist die Erarbeitung neuer Prüfungshinweise geplant. Insbesondere sollen neue Prüfungshinweise für die Prüfung nach § 19 Abs. 2 Satz 15 StromNEV bzw. nach § 17f Abs. 1 Satz 3 EnWG, jeweils in Verbindung mit § 30 Abs. 1 Nr. 5 KWKG 2016, im Zusammenhang mit der Begrenzung der StromNEV-Umlage und der Offshore-Umlage erarbeitet werden.

Für die Prüfung im Rahmen der Strompreiskompensation ist die Erarbeitung eines Prüfungshinweises aktuell nicht geplant. Der Prüfungsleitfaden der DEHSt verweist als Ausgangsbasis auf den IDW EPS 970 n.F. und gibt weitere Hinweise für die Prüfung der Strompreiskompensation.

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