IDW veröffentlicht IDW PH 9.970.60 zur Prüfung nach § 2 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 KAV des Grenzpreisvergleichs von Strom

Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. (IDW) hat den IDW Prüfungshinweis 9.970.60: Prüfung nach § 2 Abs. 6 Satz 3 i.V.m. Abs. 4 KAV des Grenzpreisvergleichs von Strom zunächst nur für alle Mitglieder exklusiv veröffentlich.

Unter den bestimmten Voraussetzungen des § 2 Abs. 4 KAV können Unternehmen mit hohen Stromverbräuchen die Befreiung von der Konzessionsabgabe beim jeweiligen Verteilnetzbetreiber beantragen.

Der Sondervertragskunde muss nachweisen, dass der von ihm gezahlte Durchschnittspreis für Strom je kWh den es an seinen Stromlieferanten zahlt, den vom statistischen Bundesamt veröffentlichten Grenzpreis unterschreitet.

Der Prüfungshinweis enthält neben einem Formulierungsvorschlag für einen Prüfungsvermerk ein Muster für eine Erklärung zur Grenzpreisunterschreitung, die als Anlage zum Prüfvermerk vom geprüften Unternehmen kommt.

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