KWK-Anlagen: 2018 keine Befreiung von der EEG-Umlage mehr

Betriebe, die nach dem 1. August 2014 Anlagen mit sogenannter Kraft-Wärme-Kopplung (KWK) zum Eigenverbrauch installiert haben, müssen ab 2018 den vollen Satz der EEG-Umlage von 6,79 Cent je Kilowattstunde (kWh) bezahlen. Die Entlastung von 60 Prozent dieser Kosten, wie sie bisher galt, hat die EU nun gestrichen. Weil die EU-Kommission die beihilferechtliche Genehmigung verweigert, müssen mehrere tausend KWK-Anlagenbetreiber ab dem 1. Januar 2018 rund 4 Cent/kWh mehr EEG-Umlage auf Eigenstrom zahlen.

KWK-Anlagen, die seit dem 1. August 2014 neu in Betrieb genommen wurden oder erstmal eine Eigenversorgung aufgenommen hatten, mussten nach § 61 b Nummer 2 EEG bisher eine anteilige EEG-Umlage für die selbst verwendete KWK-Strommenge in Höhe von 40% abführen.

Keine Auswirkungen hat die nicht erfolgten Genehmigung auf KWK-Anlagen, die vor dem 1. August 2014 in Betrieb gegangen sind bzw. im Rahmen einer Ersetzung/Modernisierung einer Bestandsanlage den Betrieb nach dem 1.8.2014 wieder aufgenommen haben.

Das Bundeswirtschaftsministerium arbeitet derzeit an einer Neuregelung, doch bis diese beschlossen ist, entfällt die Befreiung komplett. Ob eine gesetzliche Neuregelung zeitnah realisiert werden kann, erscheint angesichts der problematischen Regierungsbildung in Berlin eher fraglich.

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