EEG-Endabrechnung

Prüfung nach § 75 Satz 1 EEG i.V.m. § 72 Absatz 1 Nr. 2 EEG der zusammengefassten Endabrechnung eines Netzbetreibers für das Kalenderjahr 2016

Prüfungsgegenstand sind die Angaben der Netzbetreiber bezogen auf das Kalenderjahr 2016 zu EEG-Förderungen im Wege der Einspeisvergütung, EEG-Förderungen im Wege der Direktvermarktung, EEG-Förderungen für Flexibilität sowie zu vermiedenen Netzentgelten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. hat hierzu den Prüfungshinweis (IDW PH 9.970.11) mit Stand vom 17. März 2017 veröffentlicht. Frist zur Abgabe der EEG-Endabrechnung an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber ist der 31. Mai 2017.