Prüfungen nach Erneuerbaren-Energie-Gesetz

Prüfungsgegenstand sind die Angaben der Netzbetreiber bezogen auf das jeweilige Kalenderjahr zu EEG-Förderungen im Wege der Einspeisvergütung, EEG-Förderungen im Wege der Direktvermarktung, EEG-Förderungen für Flexibilität sowie zu vermiedenen Netzentgelten. Das Institut der Wirtschaftsprüfer in Deutschland e.V. hat hierzu den Prüfungshinweis (IDW PH 9.970.11) mit Stand vom 17. März 2017 veröffentlicht. Frist zur Abgabe der EEG-Endabrechnung an den vorgelagerten Übertragungsnetzbetreiber ist der 31. Mai im Folgejahr.