Neuerungen im Rahmen der Besonderen Ausgleichsregelung im EEG 2017

Die ab dem 01.01.2017 in Kraft getretene Reform des Erneuerbare-Energien-Gesetzes (das EEG 2017) bringt auch für stromkostenintensive Unternehmen Neuerungen hinsichtlich der Besonderen Ausgleichsregelung mit sich. Zu den wichtigsten Neuerungen gehört die Einführung des neuen § 64 Abs. 1 Nr. 2a und des § 64 Abs. 2b EEG 2017 und der dort vorgenommenen Absenkung der Stromkostenintensität für Unternehmen der Liste 1. Jedoch gibt es noch weitere Neuerungen, die für die Antragsteller im Antragsjahr 2017 von Relevanz sein dürften.

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Neuerungen bei stromkostenintensiven Unternehmen nach EEG 2017

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