Nach der zwischenzeitlich in Kraft getretenen Reform des KWKG 2016 gibt es für Letztverbraucher und insbesondere stromkostenintensive Unternehmen relevante Auswirkungen bei der künftigen Begrenzung der KWK-Umlage. Um unbillige Härten für Letztverbraucher zu vermeiden, hat der Gesetzgeber mit der Aufnahme von Übergangsbestimmungen bestimmte Härtefallregelungen in das KWKG n.F. aufgenommen.
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Begrenzung der KWK Umlage für stromkostenintensive Unternehmen